Elektronisch statt Papier, aber rechtsgültig
FDA 21 CFR Part 11 regelt, unter welchen Voraussetzungen elektronische Aufzeichnungen und elektronische Signaturen als gleichwertig zu Papierdokumenten und handschriftlichen Unterschriften anerkannt werden. Damit lassen sich Systeme wie ein LIMS rechtskonform für GMP-relevante Prozesse einsetzen. Die Anforderungen und wie diaLIMS sie erfüllt:
- Benutzerverwaltung: eindeutige Benutzer-IDs, rollenbasierte Rechtevergabe
- Passwortschutz: Komplexität, Ablauf und Sperrung nach Fehlversuchen konfigurierbar; optional Anmeldung über einen Identity Provider (IdP) mit Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Passkey
- Audit Trail: manipulationssichere Änderungshistorie mit Zeitstempel, Benutzer, altem und neuem Wert und Änderungsgrund
- Elektronische Signaturen: eindeutig zuordenbar, mit Zeitstempel und Bedeutung
- Datenintegrität: unveränderbare Rohdaten und Schutz vor Löschung durch die Datenbankarchitektur, nach den ALCOA+-Prinzipien
- Records Management: dauerhafter Zugriff auch auf historische Daten, PDF/A für die Langzeitarchivierung
- Systemvalidierung (CSV): Aufgabe des Kunden für sein konkretes System; wir unterstützen mit GAMP-5-Kategorie 4, Testplänen und Testprotokollen
Zur Validierung
Wer, wann, was, warum?
Ein Prüfer muss jede Änderung nachvollziehen können. Zeitgestempelte Änderungsprotokolle sind deshalb ein Kernbestandteil von Part 11. In diaLIMS:
- Wer? Jeder Anwender arbeitet mit seinem eigenen Nutzerkonto, Erstellbenutzer werden automatisch eingetragen.
- Wann? Zeitstempel auf die tausendstel Sekunde, abgefragt beim zentralen Datenbankserver.
- Was? Der Audit Trail hält manipulationssicher fest, welcher Datensatz geändert wurde, mit altem und neuem Wert. Sie konfigurieren, welche Aktionen er protokolliert.
- Warum? Eine Begründung bei Wertänderungen lässt sich in diaLIMS verpflichtend einstellen.
Audit Trail ausprobieren
Unterschreiben ohne Papier
Eine elektronische Signatur muss eindeutig einer Person zugeordnet, rechtlich verbindlich und gegen Missbrauch geschützt sein und mit dem Datensatz verknüpft bleiben. diaLIMS bietet dafür:
- Elektronische Signaturen bei der Freigabe von Datensätzen, mit Benutzer-ID und Passwort oder Zertifikat, Zeitstempel und Bedeutung der Signatur
- Individuelle Nutzerkonten als Grundlage der eindeutigen Zuordnung, abgesichert durch einstellbare Passwortregeln oder die Anmeldung über einen IdP mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Vier-Augen-Prinzip für Messergebnisse und Prüfberichte
- Digitale Signatur von PDF-Dokumenten per Zertifikat mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES)
Zwei Regelwerke, viele Überschneidungen
Für europäische Pharmaunternehmen ist meist der EU-GMP Annex 11 die primäre Vorschrift für computergestützte Systeme. In vielen Bereichen überschneiden sich die Anforderungen mit FDA 21 CFR Part 11:
- EU-GMP Annex 11: EU-Regelwerk mit Fokus auf computergestützte Systeme
- FDA 21 CFR Part 11: US-Bundesrecht mit Fokus auf elektronische Datensätze und Signaturen
diaLIMS erfüllt die technischen Anforderungen beider Regelwerke. Wichtig dabei: Nicht die Software allein ist „GMP-validiert“. Entscheidend ist die Validierung des konkreten diaLIMS-Systems für den vorgesehenen Einsatz beim jeweiligen Kunden. Wer leistet was?
Ausblick: neuer Annex 11 (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich ist weiterhin die seit 30. Juni 2011 geltende Revision 1. Die EU-Kommission hat einen deutlich erweiterten Entwurf veröffentlicht, der u. a. Lebenszyklus, Audit Trail, elektronische Signaturen, Security und Datenintegrität ausführlicher behandelt. Wir verfolgen diesen Prozess und entwickeln diaLIMS so weiter, dass es die technischen Anforderungen auch der neuen Fassung nach Beschlussfassung in allen wesentlichen Punkten erfüllt.
Bei FDA-Inspektionen fragen Kunden typischerweise: Gibt es einen Audit Trail und elektronische Signaturen? Lassen sich Benutzerrechte steuern? Ist das System validierbar? Antworten finden Sie in den häufigen Fragen weiter unten.
Zu den häufigen Fragen